Bis zu 6.000 € Zuschuss für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride
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Die aktuelle staatliche Förderung macht einen Wechsel zu emissionsfreien Fahrzeugen besonders attraktiv. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann von hohen finanziellen Unterstützungen profitieren und so den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos deutlich erschwinglicher gestalten.
Lassen Sie sich vor Ort individuell beraten und prüfen Sie gemeinsam mit uns, ob Sie Anspruch auf die Prämie haben.
Unser Team erklärt Ihnen alle Bedingungen rund um die Förderung und informiert Sie über spezielle Angebote, die für Sie in Frage kommen.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie unverbindlich und persönlich!
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Wichtige Eckdaten zum Förderprogramm
Förderung für wen, wie hoch?alles auf einem Blick
Wer kann die Förderung erhalten?
- Privatpersonen (keine Firmen).
- Haushalte mit maximal 80.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.
- Bei bis zu zwei Kindern erhöht sich die Grenze pro Kind um 5.000 €.
Wie hoch ist die Unterstützung?
- Basis-Zuschuss: 3.000 €
- Kinderzuschlag: 500 € je Kind, bis zu max. 1.000 €
- Insgesamt sind bis zu 6.000 € Förderung möglich
Förderstufen für Elektrofahrzeuge:
- Einkommen bis 45.000 €: 5.000 € Förderung
- Einkommen bis 60.000 €: 4.000 €
- Einkommen bis 80.000 €: 3.000 €
- Förderung gilt sowohl für Kauf als auch Leasing
- Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
- Antragstellung spätestens ein Jahr nach Erstzulassung
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
- Reine Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge
- Nur für fabrikneue Fahrzeuge, die erstmalig in Deutschland zugelassen werden
FörderzeitraumAlle details im Überblick
Für welchen Zeitraum gilt die Förderung
Die staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gilt für alle Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Sie können die Förderung also auch dann noch beantragen, wenn Ihr Fahrzeug in diesem Zeitraum bereits zugelassen wurde („rückwirkende Förderung“).
Die Unterstützungsleistung läuft so lange, bis die im Fördertopf vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind. Das heißt: Wird das Gesamtbudget vor Ablauf des Förderzeitraums verteilt, endet die Förderung vorzeitig.
Sollte noch Budget verfügbar sein, ist ein Förderantrag spätestens bis zum 31. Dezember 2028 möglich – danach werden keine neuen Förderungen mehr gewährt.
Bitte beachten Sie: Auf die Auszahlung des Zuschusses besteht kein rechtlicher Anspruch; die Bewilligung hängt immer von der aktuellen Haushaltslage ab.
Entscheidend für einen erfolgreichen Antrag ist das Datum der Fahrzeugzulassung: Es muss zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2028 liegen, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Weitere und stets aktuelle Informationen, beispielsweise zu eventuell neuen Richtlinien oder Änderungen im Förderzeitraum, finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung.
So viel Geld gibt es
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.
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